Briefdienstleistungen für die Justizbehörden in Niederbayern (ohne Kelheim und Straubing)
GermanyFreistaat Bayern, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts München
Für die in der Anlage 1 genannten Postausgangsstellen ist ab 01.07.2027 der Versand von Briefen und Einschreiben durchzuführen. Dieser Vertrag regelt für die in dieser Anlage genannten Justizbehörden die Postabholung, die Postvorbereitung sowie den Transport und die Zustellung von Briefsendungen. Ausgenommen sind förmliche Postzustellungsaufträge. Die sorgfältige und ordnungsgemäße Ausführung von Briefdienstleistungen ist für viele gerichtliche Verfahren von erheblicher Bedeutung. Nicht ausgeführte oder mangelhaft bzw. verspätet bearbeitete Zustellungen von Briefen können für die Rechtspflege